Aktueller Stand zum Radleasing
Das Leasing eines Jobrads ist aktuell in vielen Kollegien Thema. Hintergrund ist der Beschluss des Landes Baden-Württemberg, als erstes Bundesland ein Jobbike-Modell für Beamte des Landes einzuführen. Nach Verzögerungen wird die Einführung für Beamte im Öffentlichen Dienst aktuell auf den 20. Oktober 2020 terminiert. Im Sinne der Gleichbehandlung der Beschäftigten haben sich sowohl der Oberkirchenrat (OKR) als auch die Schulstiftung dazu entschieden, gleichfalls ein ähnliches Modell des Radleasings für alle Mitarbeitenden einzuführen. Momentan befindet sich der OKR bzw. die Schulstiftung in Verhandlungen mit möglichen Leasinganbietern. Sie sind allerdings noch nicht abgeschlossen, weswegen aktuell noch kein konkreter Termin für den Start eines Radleasing genannt werden kann.
Problematisch gestaltet sich die Situation sowohl beim Land als auch im Rahmen der Schulstiftung bislang für tarifbeschäftigte Mitarbeitende. Denn wie auch beim Land fehlt es aktuell leider noch an der nötigen Problematisch gestaltet sich die Situation sowohl beim Land als auch der Schulstiftung bislang für tarifbeschäftigte Mitarbeitende. Aktuell fehlt es noch an der nötigen Rechtsgrundlage im Tarifrecht, um das Leasing auch tarifbeschäftigten Mitarbeitenden anbieten zu können. Dafür müssten die Tarifpartner sich erst einigen. Die Mitarbeitervertretungen haben Vorbehalte gegenüber dem Modell der Entgeltumwandlung, das beim Radlesing zur Anwendung kommt. Hier führt die Verringerung des sozialversicherungspflichtigen Entgelts zwar zu Steuererleichterungen aber auch zu Einbußen bei der Rentenhöhe.
Ein Radleasing soll nach Abschluss der Verhandlungen mit möglichen Anbietern für verbeamtete Mitarbeitende an unseren Schulen kommen. Tarifbeschäftigte Mitarbeitende müssen leider noch bis zu einer tarifrechtlichen Einigung abwarten.
Grundsätzlich: Was ist Radleasing?
Radleasing beruht auf der sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei wird die monatliche Umwandlungsrate vom Bruttogehalt abgezogen und mindert das zu versteuernde Einkommen. Die Bediensteten sparen je nach Eingruppierung und Steuerklasse dadurch Steuern und das Radleasing wird im Vergleich zum Barkauf wirtschaftlich attraktiver. Die Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Radleasings bieten das Landesbesoldungsgesetz sowie das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg. Deshalb ist ein Radleasing vorerst nur für verbeamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich. Die Laufzeit des Leasings beträgt grundsätzlich 36 Monate, nach deren Ablauf meist ein Kaufangebot unterbreitet wird oder ein neues Fahrrad geleast werden kann.
Aktueller Stand zu Job-Tickets
Für Mitarbeitende in Mössingen und Kusterdingen: Leider ist das Job-Ticket BW, das das Land seinen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst anbietet, nicht für Beschäftigte an privaten Schulen zu beziehen. Dennoch existiert für Lehrer*innen im Naldo-Verbundgebiet, also in Mössingen und Kusterdingen, im Rahmen des „Job-Ticket-Menge“ die Möglichkeit, um 5% vergünstigte Job-Tickets zu erhalten. Voraussetzung ist, dass insgesamt mindestens zehn Jobtickets mit jährlicher Zahlweise für mindestens ein Jahr über den Arbeitgeber bezogen werden. Bereits bestehende Jahres-Abos können ohne Nachteile gekündigt werden.
Haben Sie Interesse an diesem Angebot? Dann melden Sie sich bitte schnellstmöglich per Mail bei Phillip Baum-Wittke und informieren Sie auch weitere Kolleginnen und Kollegen, auf die dieses Angebot zutreffen kann.
Für die weiteren Standorte gibt es zum aktuellen Zeitpunkt leider noch keine relevanten Informationen oder weitergehende Möglichkeiten. Wenn sich Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.